2026 Leitfaden: Wie man mit der KfW die Heizkosten im Winter senkt?
Im Jahr 2026 bleiben die Kosten für die Winterheizung in Deutschland für viele Familien ein zentrales Thema. Angesichts eines sich ständig wandelnden Energiemarkts und zunehmender Anforderungen an den Klimaschutz stellt sich die Frage: Wie können Haushalte effektiv Heizkosten senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz leisten?
Eine der vielversprechenden Antworten besteht darin, das Förderprogramm KfW 458 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu nutzen. Dieses Programm richtet sich an private Wohngebäude und unterstützt den Austausch alter, ineffizienter Heizsysteme durch moderne, umweltfreundliche Lösungen. In diesem Artikel erläutern wir das Förderangebot im Detail und geben Ihnen eine praxisnahe Anleitung, damit Sie gut vorbereitet in den Winter 2026 starten und Ihre Heizkosten senken können.
Was ist die KfW 458 Heizsystemförderung?
Hintergrund der Politik: Um Deutschlands Emissionen im Gebäudesektor zu senken und die Energiewende voranzutreiben, hat die Bundesregierung die KfW mit der Einführung einer Reihe von Zuschussprogrammen beauftragt. Der Zuschuss Nr. 458 ist ein wichtiger Bestandteil des BEG-Förderprogramms „Wohngebäude – Individualheizung“ und wurde 2024 offiziell gestartet. Damit ersetzt er frühere BAFA-gestützte Zuschüsse für Heizungstechnik.
Projektziele:
- Förderung klimaschonender Heiztechnologien: Mit dieser Förderung soll die Installation effizienter Heizsysteme und unterstützender Heiztechnik vorangetrieben werden und deren Einbindung in Gebäude- oder Fernwärmenetze erleichtert werden. Ziel ist es, den Transformationsprozess hin zu klimafreundlichen Heizsystemen zu beschleunigen.
- Reduzierung von Energieverbrauch und CO2-Emissionen: Durch den Austausch gegen effizientere Systeme wird der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes gesenkt und damit CO2-Ausstoß reduziert.
- Entlastung der Haushalte: Für berechtigte Haushalte wird direkte finanzielle Unterstützung bereitgestellt, um die Anfangsinvestitionen für die Modernisierung der Heizung zu senken und langfristig Heizkosten zu sparen.
Das Programm richtet sich überwiegend an Bestandswohnungen. Die Baugenehmigung bzw. der Nutzungsrechtsnachweis muss mindestens fünf Jahre vor dem Antragsdatum ausgestellt worden sein. Neubauten fallen nicht in den Förderumfang der Heizungsförderung.
Welche Heizsysteme qualifizieren sich für KfW 458?
Damit deutschlands Haushalte schnell erkennen, welche Heizsysteme unter dem KfW 458-Programm förderfähig sind, haben wir hier eine kompakte Übersicht der aktuell subsidiefähigen umweltfreundlichen Heizgerätetypen zusammengestellt.
| Heizsystemtypen | Ob KfW 458 Zuschuss erhältlich ist | Wichtige Hinweise und Zuschuss-Highlights |
| Wärmepumpe | ✅ Ja (starke Unterstützung) | Verwendung von Umweltwärmequellen wie Luft, Boden oder Grundwasser; muss die Mindesttechnischen Anforderungen gemäß BEG EM erfüllen; Hochleistungsversionen (z. B. mit natürlichem Kältemittel oder spezieller Wärmequelle) können zusätzlichen Effizienzbonus erhalten |
| Biomasse-Heizsysteme | ✅ Ja | Muss Emissionsgrenzwerte einhalten; bei Staubemissionen ≤ 2,5 mg/m³ gibt es zusätzlich 2.500 Euro Emissionsreduktionszuschuss |
| Solaranlage für Heizung | ✅ Ja (in der Regel in Kombination) | Wird i. d. R. als Heizungsunterstützung genutzt; meist in Hybridsystemen mit Wärmepumpe oder anderen Heizgeräten |
| Hybridheizungssysteme | ✅ Ja | Zum Beispiel „Wärmepumpe + Solarthermie“; muss gesamthaft den Erneuerbare-Energien- und Technikanforderungen entsprechen |
| Brennstoffzellen-Heizungssysteme | ✅ Ja | Gehört zu erneuerbaren oder kohlenstoffarmen Technologien und fällt in den Förderbereich von KfW 458 |
| Power-to-Heat/Hydriensysteme | ✅ Ja | Muss den „Wasserstoff-kompatibel“-Technikstandard erfüllen |
| Fernwärme / Gebäudeheizungnetze | ✅ Ja | Ersatz für selbst gebautes Heizsystem; besonders relevant in bereits bestehenden oder geplanten städtischen Fernwärmegebieten |
| Öl- oder Erdgasheizungssysteme | ❌ Nein | Heizsysteme, die fossile Brennstoffe nutzen, fallen nicht in den Förderbereich |
Wichtiger Hinweis: Die KfW-Heizungszuschüsse gelten ausschließlich für Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien. Herkömmliche Heizgeräte, die fossile Brennstoffe wie Öl oder Gas verwenden, sind nicht förderfähig. Und alle Systeme müssen die BEG EM „Technische Mindestanforderungen“ erfüllen.
Wer kann KfW 458 Heizsystemförderung beantragen?
Die KfW 458 Heizsystemförderung richtet sich primär an private Hausbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und gilt ausschließlich für den Austausch bzw. die Aufrüstung von bestehenden Heizsystemen in Bestandsgebäuden. Hier sind die konkreten Anspruchsberechtigungen und wichtige Hinweise zusammengefasst.
- Einfamilienhausbesitzer: Private Eigentümer eines bestehenden Einfamilienhauses in Deutschland.
- Mehrfamilienhausbesitzer: Private Eigentümer eines bestehenden Mehrfamilienhauses (mit mehreren Wohneinheiten).
- Wohnungseigentümer (WEG-Eigentümer): Wenn die Heizungsmaßnahme im Bereich des Sondereigentums stattfindet, können Einzel-Eigentümer beantragen.
- Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG): Wenn der Austausch die Teile des gemeinschaftlichen Eigentums betrifft, kann die WEG als Einheit beantragen.
Wichtige Hinweise
- Mieter haben keinen Anspruch auf Förderung. Selbst wenn der Heizungswechsel vom Mieter bezahlt wird, ist eine Beantragung durch Mieter nicht möglich.
- Falls das Eigentum im Grundbuch als eine juristische Person oder Personengesellschaft eingetragen ist (z. B. GbR), kann dieser Antrag nicht über KfW 458 laufen. In diesem Fall ist ggf. KfW 459 die passende Förderung.
KfW 458 Heizungszuschuss – Wie viel Geld können Sie bekommen?
Der Förderbetrag des KfW 458-Programms setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen und zielt darauf ab, die finanzielle Belastung deutscher Haushalte beim Austausch oder der Aufrüstung energiesparender Heizsysteme so gering wie möglich zu halten. Die Fördersumme ergibt sich aus einem Grundzuschuss plus mehreren zusätzlichen Boni, und insgesamt können bis zu 70% der förderfähigen Gesamtkosten erstattet werden.
- Kostengrenzen, die gefördert werden können:
- Einfamilienhaus: Maximal förderfähige Kosten bis 30.000 Euro.
- Mehrfamilienhaus:
- Erste Wohneinheit: 30.000 Euro
- Von der zweiten bis zur sechsten Wohneinheit: je 15.000 Euro
- Ab der siebten Wohneinheit und darüber hinaus: je 8.000 Euro
Unabhängig von der Antragskategorie können Sie insgesamt bis zu 70% der geförderten Kosten als Zuschuss erhalten.
- Aufbau der Zuschüsse:
Nachfolgend finden Sie die einzelnen Zuschüsse, die miteinander kumuliert werden können. Sie addieren sich zu Ihrer Gesamtsumme, wobei der Gesamtbetrag 70% der förderfähigen Kosten nicht überschreiten darf.
| Heizmaßnahmen-Typen | Basiszuschuss | Effizienzbonus | Klimatempo-Bonus | Einkommensbonus |
| Solarthermie-Systeme | 30% | – | 20% | 30% |
| Biomasse-Heizungssysteme | 30% | – | 20% | 30% |
| Wärmepumpen | 30% | 5% | 20% | 30% |
| Fuel-Cell-Heizsysteme | 30% | – | 20% | 30% |
| Hydrogen-kompatible Heizsysteme) | 30% | – | 20% | 30% |
| Innovative Heiztechnologien | 30% | – | 20% | 30% |
Datenquelle: KfW, das Förderprogramm 458 (Heizungszuschuss).
- Detaillierte Erläuterungen zu den Subventionen:
- Basis-Subvention: 30%
Alle bedürftigen Antragsteller erhalten eine Basis-Subvention von 30%.
- Geschwindigkeitsbonus: zusätzlicher 20%
Alle Nutzer, die ihr veraltetes Heizsystem vor dem 31.12.2028 austauschen, erhalten zusätzlich 20% Subvention. Diese Prämie wird ab 2029 schrittweise reduziert.
Der Geschwindigkeitsbonus gilt nur für Eigentümer, die selbst wohnen, und bezieht sich auf den Austausch Ihres derzeit noch genutzten Ölbrennwert-, Kohle- oder Erdgas-Bodenheizungssystems, eines speichernden Bodensystems oder auf Erdgas- oder Biomasseheizsysteme, die mindestens 20 Jahre in Betrieb sind.
- Einkommenbonus: zusätzlicher 30%
Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von höchstens 40.000 Euro pro Jahr erhalten Sie zusätzlich 30% Einkommenbonus.
Um den Einkommenbonus zu erhalten, müssen Sie zum Zeitpunkt des Antrags eine Bestätigung der Arbeitgeberförderung sowie Ihren Einkommensnachweis vorlegen. Der Einkommensnachweis muss Ihnen die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag umfassen. Der Einkommenbonus gilt nur für selbstgenutzte Eigentümer.
- Energieeffizienzbonus: zusätzlicher 5%
Effiziente Wärmepumpen, die mit natürlichen Kältemitteln oder mit effizienten Wärmequellen betrieben werden (Wasser, Geothermie oder Abwasser), erhalten zusätzlich 5% Energieeffizienzbonus.
- Emissionsreduktionsbonus: 2.500 Euro
Biomasse-Heizsysteme mit einem Staubemissionswert von höchstens 2,5 mg/m³ erhalten zusätzliche 2.500 Euro Prämie.
Wenn Sie diesen Emissionsreduktionsbonus beantragen, wird bei der Berechnung der „ subsidierenden Gesamtkosten“ der Basis-Subvention und aller Bonuszahlungen der Betrag von 2.500 Euro abgezogen.
Wichtige Hinweise:
- Die oben genannten Boni (Basis-Subvention, Geschwindigkeitsbonus, Einkommenbonus, Energieeffizienzbonus) können kumuliert werden. Die Gesamtsumme aller Subventionen (einschließlich Basis-Subvention und aller Boni) darf 70% der förderfähigen Kosten nicht überschreiten; der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt 21.000 Euro.
Wie beantragt man die KfW-458-Heizsystemförderung?
Der Antragsprozess für die KfW-458-Heizsubvention umfasst mehrere Schritte. Die richtige Reihenfolge ist entscheidend: Zuerst den Antrag bei der KfW stellen, dann das Projekt starten. Ein zu frühes Projektstarten führt dazu, dass keine Förderung gewährt wird.
Erster Schritt: Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen beauftragen
Fachunternehmen beauftragen
Vor dem Beantragen der Förderung müssen Sie einen Energieeffizienz-Experten oder ein Fachunternehmen beauftragen, eine Antragsbestätigung (BzA) vorzubereiten. Inhalt der BzA ist informationen zum geplanten Heizsystem (einschließlich der förderfähigen Gesamtkosten) sowie die Bestätigung, dass das System die Mindesttechnologienachforderungen erfüllt.
- Sie können auf der Webseite energie-effizienz-experten.de eine Liste zugelassener Energieeffizienz-Experten finden.
Zweiter Schritt: Liefer- oder Dienstleistungsvertrag abschließen
Vor der Antragstellung müssen Sie einen Liefer- oder Dienstleistungsvertrag mit Kündigungs- bzw. Aufhebungsbedingungen vorliegen haben. Dieser Vertrag gilt erst als wirksam, wenn Sie eine Förderzusage der KfW erhalten haben. Der Vertrag muss das voraussichtliche Umsetzungsdatum der beantragten Maßnahmen eindeutig festlegen, und dieses Datum darf die Förderlaufzeit nicht überschreiten.
Hinweis: Änderungen am Liefer- oder Dienstleistungsvertrag durch nachträglich eingefügte Kündigungs- oder Aufhebungsbedingungen sind nicht zulässig.
Dritter Schritt: Registrieren im Portal „My KfW“ und Antrag einreichen
Für den Antrag müssen Sie sich im Kundenportal „My KfW“ registrieren. Wichtiger Hinweis: Um den Antragsprozess geordnet zu halten, kann KfW eine virtuelle Warteschlange nutzen. Beachten Sie, dass das Antragsystem nachts zeitweise geschlossen sein kann.
Nach der Registrierung wählen Sie das Produkt „Private Wohngebäude Heizungsförderung“ (458) und laden den Antrag sowie den Liefer- oder Dienstvertrag hoch.
Ihr Förderantrag deckt nicht nur die Kosten für den Kauf/den Austausch des Heizsystems ab, sondern auch die Kosten für die Bauüberwachung durch den Energieeffizienz-Experten.
Beachten Sie: Die Bewilligung Ihrer Förderung ist nur für eine begrenzte Zeit gültig. Die Frist zur Vorlage des Projektbelegs finden Sie im Bewilligungsschreiben unter dem Abschnitt „Einreichung von Nachweisen“. Nur wenn Ihr Projekt vor Ablauf dieser Frist abgeschlossen ist und Sie im Portal „My KfW“ die Auszahlung beantragt haben, wird die Förderung ausgezahlt.
Vierter Schritt: Warten auf Prüfung und Projektstart
Nach erfolgreicher Prüfung sendet die KfW Ihnen einen Verwendungszusagebrief. In diesem Schreiben befindet sich eine wichtige Förderkennzahl, die Sie in allen weiteren Anfragen benötigen. Sie können den Bewilligungsbrief im Bereich „Meine Anträge“ im Portal „My KfW“ einsehen und herunterladen; die KfW versendet keine Papierbriefe.
Nach Erhalt der Bewilligung können Sie sofort mit dem Heizsystemwechsel beginnen. Das gesamte Projekt muss innerhalb von 36 Monaten nach Erhalt des Verwendungszusagebriefs abgeschlossen werden.
Fünfter Schritt: Identitätsprüfung und Nachweise einreichen
Nach Fertigstellung des Projekts müssen zwei Dinge erfolgen:
- Identitätsprüfung im KfW-Portal Um die Förderung auszuzahlen, müssen Sie sich im Portal „My KfW“ identifizieren. Ab September 2024 können Eigentümer eines freistehenden Einfamilienhauses die Identitätsprüfung direkt online durchführen.
- Nachweise einreichen
- Nach der Fertigstellung des Projekts erstellt Ihr Energieeffizienz-Experte oder der Auftragnehmer eine „Bestätigung über die Fertigstellung“ (CCT).
- Falls Sie den Antrag persönlich stellen, geben Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer (Tax ID) an; falls der Antrag als Eigentümergemeinschaft (HOA) gestellt wird, geben Sie Ihre Steuer- bzw. virtuelle Steuernummer an.
- Sie müssen alle förderfähigen Rechnungen hochladen.
- Falls erforderlich, laden Sie weitere Nachweise hoch (z. B. klimarelevante Geschwindigkeit oder Einkommensboni).
Nach Prüfung Ihrer Angaben und Bestätigung, dass Sie förderberechtigt sind, zahlt die KfW die Fördermittel aus.
Können Heizsubventionen zusammen mit anderen Zuschüssen beantragt werden?
Die KfW-458-Heizsubvention kann in der Regel mit anderen KfW-Förderprogrammen sowie mit anderen öffentlichen Zuschüssen kombiniert werden, um größere Modernisierungsprojekte umfassender zu finanzieren.
- Kombination mit BAFA (BEG EM):
- eparate Energieeffizienzmaßnahmen an Gebäudehülle und -technik (ohne Heizungsbereich) können vom BAFA über das BEG EM-Programm bezuschusst werden.
- Wenn Sie gleichzeitig einen Heizungswechsel (KfW 458) und andere Modernisierungen an Gebäudehülle/Anlagen durchführen, können Sie beantragen, sowohl bei KfW als auch bei BAFA.
Kombinationshinweise:
- Keine Maßnahme erhält gleichzeitig zwei Förderungen.
- In Verbindung mit anderen öffentlichen Mitteln bis zu 60 % der Investitionskosten.
- Für dieselben förderfähigen Kosten dürfen Sie nur einen Antrag bei entweder KfW oder BAFA stellen.
- Kombination mit dem KfW-Programm 261 „Energieeffizientes Wohnen“ (Wohnkredit):
- Ab 2024 kann die KfW-458 Heizsubvention mit dem KfW 261 Wohngebäude-Kredit kombiniert werden. Der KfW 261 unterstützt durch zinsgünstige Konditionen und Tilgungszuschüsse umfassende Sanierungen, die energetische Standards erreichen. Wenn Sie eine umfassende energetische Modernisierung planen und das Heizsystem nur einen Teil davon ausmacht, ist diese Kombination besonders attraktiv.
- Kombinationshinweise:
- Kosten des Heizsystems, für das bereits KfW 458 gewährt wurde, dürfen nicht erneut als förderfähige Kosten im KfW 261-Programm berücksichtigt werden.
- Eine Kombination mit dem BEG WG (EE-Klasse) ist nicht erlaubt.
- Ergänzungsdarlehen zu einzelnen Maßnahmen (KfW 358/359):
- Für Haushalte, die nach Erhalt der Förderung noch Restkosten zu decken haben, kann ein Ergänzungsdarlehen KfW 358/359 in Betracht gezogen werden, um die Finanzierungslücke zu schließen.
- Wichtiger Hinweis: Sie können dieses Darlehen erst beantragen, nachdem Sie den Bewilligungsbescheid erhalten haben. Das Ergänzungsdarlehen wird über Ihre Bank beantragt und kann bis zu 120.000 Euro betragen.
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Wichtiger Hinweis:
Zusätzlich zur bundesweiten Unterstützung bieten viele Städte und Bundesländer lokale Förderungen für Photovoltaik und Speichersysteme. Prüfen Sie vor dem Kauf lokale Fördermöglichkeiten, um Ihre Subventionshöhe zu maximieren.
Fazit:
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