Photovoltaik 2025: Die 0% Mehrwertsteuer bleibt dauerhaft
Seit Anfang 2023 profitieren Käufer von Photovoltaikanlagen in Deutschland von einem Nullsteuersatz. Diese Regelung, die eine direkte Ersparnis von 19 % auf den Kaufpreis ermöglicht, bleibt auch 2025 und darüber hinaus ohne zeitliche Begrenzung in Kraft. Die Bundesregierung hat bestätigt, dass diese Maßnahme zur Förderung der Solarenergie eine dauerhafte steuerliche Erleichterung darstellt.
Dieser Leitfaden bietet Ihnen alle wichtigen Informationen zur Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen im Jahr 2025 und zeigt Ihnen, wie Sie diese attraktive Regelung optimal für Ihr eigenes Solarprojekt nutzen können.
Gilt die 0%-Mehrwertsteuer für Photovoltaik auch 2025?
Ja, die Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen gilt auch 2025 uneingeschränkt weiter. Die Kernpunkte der Regelung, die im Jahressteuergesetz 2022 verankert wurde, bleiben unverändert:
- 0 % Mehrwertsteuer: Auf die Lieferung und Installation von qualifizierten Photovoltaik-Komponenten – einschließlich Solarmodulen, Wechselrichtern und Batteriespeichern – wird keine Mehrwertsteuer (VAT) erhoben.
- Keine zeitliche Begrenzung: Die Regelung ist nicht befristet. Sie wurde als dauerhafte Maßnahme eingeführt, um den Ausbau der erneuerbaren Energien für private Haushalte zu beschleunigen.
- Automatische Anwendung: Sie müssen keinen Antrag stellen. Der Verkäufer stellt Ihnen die Rechnung direkt mit 0 % Mehrwertsteuer aus, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerbefreiung 2025
Um vom Nullsteuersatz zu profitieren, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Diese Regelung zielt klar auf private und gemeinnützige Installationen ab.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Die Steuerbefreiung gilt, wenn die folgenden Punkte zutreffen:
- Anlagengröße: Die Bruttoleistung der Photovoltaikanlage darf 30 kWp (Kilowatt-Peak) nicht überschreiten. Bei Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Gebäuden gilt diese Grenze pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.
- Installationsort: Die Anlage muss auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert werden.
- Betreiber: Die Regelung gilt für private Hausbesitzer, Wohnungseigentümergemeinschaften, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen.
- Verwendung: Eine überwiegend private Nutzung (Eigenverbrauch) wird vorausgesetzt. Die Einspeisung von überschüssigem Strom ins Netz oder die Nutzung für ein Heimbüro stehen der Steuerbefreiung nicht im Wege.
In welchen Fällen gilt die 0%-Mehrwertsteuer-Regel nicht?
- Mobile Solarmodule: Tragbare Solarpaneele, wie sie beispielsweise beim Camping verwendet werden, sind in der Regel von der Steuerbefreiung ausgenommen.
- Vermietung oder Leasing: Die reine Anmietung einer Photovoltaikanlage unterliegt weiterhin dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 %.
Anwendungsbereich der 0%-Mehrwertsteuerregelung
Die 0%-Mehrwertsteuerregelung gilt für alle Photovoltaikanlagen, die seit dem 1. Januar 2023 gekauft und installiert wurden. Sie ist nicht rückwirkend für Anlagen anwendbar, die vor diesem Datum erworben wurden. Wenn Sie jedoch eine vor 2023 installierte Anlage wesentlich erweitern (z. B. durch Hinzufügen eines Batteriespeichers), kann der Nullsteuersatz auf die neu hinzugefügten Komponenten angewendet werden.
Schließt die Steuerbefreiung auch Stromspeicher ein?
Ja, die Steuerbefreiung umfasst ausdrücklich auch Batteriespeicher. Dies ist ein entscheidender Vorteil, da die Kombination aus PV-Anlage und Speicher den Eigenverbrauch maximiert. Laut einer Studie des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) wurden im Jahr 2023 rund 70 % aller neuen privaten Aufdachanlagen zusammen mit einem Heimspeicher installiert [1].
Die Regelung gilt für alle wesentlichen Komponenten, die für den Betrieb der Anlage notwendig sind:
- Solarmodule (alle gängigen Typen)
- Batteriespeicher
- Wechselrichter und Batteriewechselrichter
- Verkabelung und Anschlusskomponenten
- Montagesysteme und Befestigungsmaterial
Solange diese Teile zusammen mit einer qualifizierten Photovoltaikanlage gekauft oder nachgerüstet werden, profitieren Sie von der 0 % Mehrwertsteuer.
Wie die Mehrwertsteuerbefreiung Ihre Investitionskosten senkt
Die Einsparung von 19 % hat die Investition in Solarenergie für Privatpersonen so attraktiv wie nie zuvor gemacht. Diese Maßnahme hat den Solarmarkt in Deutschland maßgeblich beflügelt. Allein im ersten Halbjahr 2024 wurden laut Bundesnetzagentur Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 8,9 Gigawatt neu zugebaut – ein anhaltend starker Trend, der das Rekordjahr 2023 fortsetzt [2].
Ein konkretes Rechenbeispiel: Für ein komplettes Photovoltaiksystem mit 10 kWp Leistung und einem 10 kWh Stromspeicher liegen die Kosten im Durchschnitt bei etwa 18.000 €. Durch den Wegfall der Mehrwertsteuer sparen Sie hier direkt ca. 2.874 € (18.000 € / 1,19 * 0,19). Diese Ersparnis verkürzt die Amortisationszeit Ihrer Anlage erheblich.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich eine Photovoltaikanlage ab 2025 von der Steuer absetzen?
Die 0%-Mehrwertsteuer ist keine steuerliche „Absetzung“ im klassischen Sinne, sondern eine direkte Steuerbefreiung beim Kauf. Zusätzlich sind seit 2022 die Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit [3]. Sie müssen also weder den Kauf von der Steuer absetzen noch die Einnahmen aus der Stromeinspeisung versteuern.
Wie lange kann ich ein Balkonkraftwerk ohne Mehrwertsteuer betreiben?
Der Kauf eines Balkonkraftwerks ist dauerhaft von der Mehrwertsteuer befreit, da diese Anlagen die Kriterien (Installation an einem Gebäude, Leistung unter 30 kWp) in der Regel erfüllen. Die Regelung ist, wie bereits erwähnt, nicht zeitlich befristet.
Gibt es weitere Förderungen für Photovoltaikanlagen?
Ja. Neben der Mehrwertsteuerbefreiung gibt es oft zusätzliche Förderprogramme von Städten und Kommunen. Informieren Sie sich bei Ihrer lokalen Verwaltung über mögliche Zuschüsse. Für zinsgünstige Kredite können Sie zudem die Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), wie das Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“, in Betracht ziehen [4].
Fazit
Die dauerhafte Beibehaltung der 0%-Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen in Deutschland macht das Jahr 2025 zu einem idealen Zeitpunkt für eine Investition in saubere Energie. Die direkte Ersparnis von 19 %, kombiniert mit der Einkommensteuerbefreiung für die Erträge, schafft ein äußerst günstiges Umfeld für Hausbesitzer. Um den maximalen Nutzen zu erzielen, empfiehlt es sich, ein Komplettsystem aus Solarmodulen, Wechselrichter und Batteriespeicher zu erwerben, um den Eigenverbrauch zu optimieren und die langfristigen Stromkosten drastisch zu senken.
Referenzen und Quellen
[1] Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). (2025, Mai). Faktenblatt Photovoltaik. [PDF-Dokument]. Verfügbar unter: https://www.solarwirtschaft.de/datawall/uploads/2022/02/bsw_faktenblatt_photovoltaik.pdf
[2] Bundesnetzagentur. (2024, 19. Juli). Zubau Erneuerbarer Energien im ersten Halbjahr 2024. [Pressemitteilung]. Verfügbar unter: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240719_EEZubauHJ1.html
[3] Bundesfinanzministerium. (2022). Fragen und Antworten zum Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen. Verfügbar unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html
[4] Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). (2024, April). Merkblatt: Erneuerbare Energien – Standard (Kredit 270). [PDF-Dokument]. Verfügbar unter: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000000178_M_270_EE-Standard.pdf